Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte:
- Privatpersonen (keine Unternehmen) mit Hauptwohnsitz im Inland.
- Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
- Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.
Art & Höhe der Förderung:
- Basisförderung: Elektro 3.000 €.
- Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €, bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €.
- Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.
- Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW).
- Mit rein batterieelektrischem Antrieb.
- Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Antrag:
- Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
Gültigkeit:
- Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2029.
Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen!